«Dieses Versprechen kann die Initiative nicht halten» – und was daraus für die Beurteilung der Gültigkeit folgt
Kritische Bemerkungen zur Auslegungs- und Prüfmethode des Bundesgerichts aus Anlass des Urteils 1C_105/2019 vom 16. September 2020 (Volksinitiative «Grundrechte für Primaten») und im Rückblick auf BGE 139 I 292 («Lehrbücher»-Initiative)
Inhaltsverzeichnis
- I. Ein initiativfreundliches Urteil, das im Ergebnis Zustimmung verdient
- II. Unterschiedliche Schicksale zu viel versprechender Volksinitiativen
- III. Die zwei Welten einer Volksinitiative
- IV. Worum es bei der Gültigkeitsprüfung strukturell geht
- V. Eine Rechtsprechungsformel, die die möglichen Diskrepanzen zwischen juristischer und politischer Logik nicht thematisiert
- VI. Ein Blick zurück auf BGE 139 I 292 (Ungültigkeit der «Lehrbücher»-Initiative)
- VII. Die Initiative «Züri Autofrei»: ein Opfer des «Lehrbücher»-Urteils?
- VIII. Die Gültigkeit der «Primaten»-Initiative: Rückkehr zur tradierten Formel …
- IX. … und Rückbesinnung auf ein optimistisches Menschenbild
- X. Weshalb das Urteil zur «Primaten»-Initiative nicht vollauf zu überzeugen vermag
- XI. Zukunft der Gültigkeitsprüfung: Primat des Initiativtexts, nicht der Begründung
- XII. Warum das «Lehrbücher»-Urteil (BGE 139 I 292) nicht als Leitentscheid taugt