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From the magazine ZBl 4/2024 | S. 204-210 The following page is 204

Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 15. September 2022, 1C_371/2021

Planungs- und Baurecht (Aargau)

Bauen ausserhalb des Baugebiets; Wiederaufbau; Art. 24c RPG, Art. 42 RPV. Bundesrechtliche Natur des Begriffs des Wiederaufbaus ausserhalb der Bauzonen; Erfordernis eines ununterbrochenen Interesses an der weiteren Nutzung einer Baute (E. 2.4). Dies bedingt, dass zwischen dem Abbruch bzw. der Zerstörung und dem Wiederaufbau nicht allzu viel Zeit verstreicht (E. 2.5). Objektivierte Betrachtungsweise zur Frage, ob ein ununterbrochenes Interesse im konkreten Fall gegeben ist: Bedeutung der Dauer von sieben Jahren zwischen dem Abbruch und dem Wiederaufbau eines Schopfs; Zusammenhang zwischen dem eigenmächtigen Wiederaufbau dieses Schopfs als Nebenbaute und dem bewilligten Ersatzneubau des Wohnhauses; Anspruch auf Wiederaufbau verneint (E. 2.6).

(Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, 15. September 2022, 1C_371/2021.)

A. ist Eigentümer eines Grundstücks in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Bergdietikon. Im Juli 2018 erstellte er auf der Parzelle eine als «offener Schopf,…

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